Wenn aus A+++ ein C wird

24.02.2021

Geesthachts Ausschussvorsitzender für Umwelt und Energie, Björn Reuter (CDU), informiert:

Seit über 20 Jahren können sich Verbraucher über wichtige Eigenschaften von Hausgeräten und Fernsehern anhand des europäischen Energielabels informieren. Die Bewertungsskala dient als Entscheidungshilfe beim Kauf, indem sie Auskunft über die Energieeffizienz bei der Nutzung geben soll. Für etliche Gerätetypen stammte das Referenzgerät allerdings aus den 90er Jahren.
Der technologische Fortschritt führte dazu, dass die Mehrheit der Produkte sich bereits in den obersten Effizienzklassen befindet und somit eine Intransparenz erzeugten. Für Verbraucher wird es daher zunehmend schwieriger, die effizientesten Produkte zu identifizieren. Für Hersteller wiederum besteht nur wenig Anreiz, noch effizientere Produkte zu entwickeln.
Die Europäische Union entschloss sich deshalb für eine grundlegende Reform mit erheblichen Änderungen des Energielabels, zunächst für die Produktgruppen Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühl- und Gefriergeräte sowie für Fernseher. Das neue Label, das ab 1. März 2021 im Handel eingeführt wird, umfasst zukünftig nur noch die Effizienzklassen A bis G.
Die Klasseneinstufung der Geräte ändert sich zwar, nicht aber deren Effizienz und Energieverbrauch. Ein hocheffizientes Gerät der Klasse A+++ kann sich ab März durchaus in der Klasse B, C oder niedriger wiederfinden. Dies wird nach neuen Parametern bestimmt und bildet das reale Nutzungsverhalten besser ab.
Neben der Streichung der Plus-Klassen bringt das neue Energielabel viele weitere Änderungen, wie Piktogramme, Lautstärke, Bildschirmdiagonale oder die Angabe der Programmdauer bei Waschmaschinen. Zudem ist auf dem neuen Label ein QR-Code abgedruckt. Dieser leitet auf eine neue europäische Produktdatenbank.
Während einer Übergangsfrist von 14 Arbeitstagen werden beide Labels in den Verkaufsstellen zu sehen sein. Ab dem 19. März nur noch das Neue. Ware die vom Hersteller nicht mehr auf das neue Label umgestellt wird, darf nur noch 9 Monate ab dem Stichtag unter dem altem Label verkauft werden.
Die Erneuerung des Labels war überfällig, trifft den Geesthachter Einzelhandel allerdings in einer mehr als ungünstigen Situation. Die temporären pandemiebedingten Geschäftsschließungen und zusätzlichen Einschränkungen der Verkaufsräume erschweren bzw. verhindern den Abverkauf der Ware. Hier sollte die Fristsetzung des Verkaufsverbotes von Geräten zum Jahresende 2021, welche vom Hersteller kein neues Label erstellt bekommen, noch einmal überdacht werden. Die Geräte sind ja nicht schlecht, nur weil das alte Label die Informationen liefert. Aus ökologischer und ökonomischer Sicht ein Wahnsinn neuwertige Geräte dem Recycling zuzuführen, obwohl sich in vielen Haushalten weiterhin Energiefresser verstecken. Hierzu stehe ich im Kontakt mit unserem Europaabgeordneten Niclas Herbst (CDU).