Statement zur Gewerbesteuerrückzahlung in Höhe von 7,6 Mio €:

09.05.2019
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Den genauen Bescheid des Finanzamtes, den der Bürgermeister bekommen hat, kennen wir nicht. Von daher können wir auf den rechtlichen Hintergrund der 6%igen Zinsfestsetzung - mit Hinweis auf die Rechtsprechung und (anhängigen) Verfahren der Finanzgerichte nicht eingehen. Wir gehen allerdings davon aus, dass die Verwaltung davon Gebrauch machen würde/wird, wenn es Widerspruchsmöglichkeiten gegen Zinsfestsetzungen gäbe/gibt. „Unser Fraktionsvorsitzender, Herr Rosell, informierte mich lediglich über eine sehr hohe Gewerbesteuerrückzahlung.“ so Christin Stracke.
„Natürlich ist das eine Menge Holz, den der Geesthachter Haushalt nun stemmen muss. Nachdem die Kommunalaufsicht nicht den kompletten Kreditbedarf für dieses Jahr freigegeben hat, kommt diese Forderung natürlich zusätzlich auf uns zu. Ich bin mir allerdings sicher, dass wir sowohl die Rückzahlung der Gewerbesteuer als auch die investiven Maßnahmen so gut darstellen und leisten können, dass keine Gefahr besteht, dass Projekte gänzlich gestrichen werden müssen.“ Im kommenden Finanzausschuss werden diese Themen mit Sicherheit eingehend besprochen und danach mit dem Nachtragshaushalt dargestellt. „Ich bin ganz froh darüber, dass der Bescheid noch vor den Nachtragshaushaltsplanungen eingegangen ist, so kann man gleich alles zusammen verarbeiten und noch mehr Transparenz nach außen schaffen.“ sagt die finanzpolitische Sprecherin der CDU Geesthacht abschließend.