Sperrung B-404: Bürgerbegehren wird durch Ministerium geprüft

16.12.2017

In einigen Medien ist in den letzten Tagen berichtet worden, dass ein mögliches Bürgerbegehren zur dreimonatigen Sperrung der B-404 nicht zulässig sei.

„Das ist derzeit unzutreffend und bisher nicht abschließend geprüft worden“, berichtet Sven Minge, CDU-Fraktionsvorsitzender.

Die CDU-Fraktion hat beim Kieler Innenministerium eine entsprechende Anfrage gestellt und als erste Rückmeldung die Ankündigung einer intensiven Prüfung erhalten. Verbunden damit ist die Einholung zahlreicher Stellungnahmen, die aus Gründen des Datenschutzes Minge zunächst freigeben musste.

„Die CDU ist nicht gegen die Straßensanierung, auch nicht gegen Ampeln“, sagt Minge. „Allerdings sind wir gegen die Neuinstallation einer Ampel, verbunden mit einer dreimonatigen Sperrung der B-404. Das halten wir für unverhältnismäßig“, sagt Minge. Die CDU befürchtet weiterhin ein Verkehrschaos mit unzumutbaren Belastungen der Einwohner, Pendler und Gewerbetreibenden. „Dieses haben wir in der letzten Ratsversammlung noch einmal unterstrichen“, sagt Minge.

Die CDU weist zudem Behauptungen zurück, dass eine dreimonatige Sperrung der B-404 bereits seit mehr als acht Jahren bekannt sei. Ungefähr 2.000 Unterschriften der Bürgerinnen und Bürger werden für den Antrag benötigt. 

„Vermutlich kann erst nach Weihnachten der Sachverhalt mit dem Innenministerium geklärt werden, die Auslegung der Listen wird rechtzeitig bekanntgeben.“

Nach erfolgreicher Prüfung könnte die Abstimmung zur Kommunalwahl am 06. Mai 2018 stattfinden.

„Wir sind optimistisch, dass wir die notwendige Anzahl an Unterstützern zusammenbekommen. Die CDU hat in den letzten Wochen zahlreiche Anfragen zum geplanten Bürgerbegehren erhalten“, berichtet Minge abschließend.