Steuerbefreiung für schwer vermittelbare Hunde

13.06.2020

Die Ratsversammlung beschließt  Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Stadt Geesthacht.

Neben redaktionellen Änderungen, wurden Steuerbefreiungen zur Entlastung des Tierheimes und der Hundehalter beschlossen.

Auf Antrag der Christdemokraten wird nun eine dauerhafte Steuerbefreiung für schwer vermittelbare Tiere ermöglicht.

Da der Begriff aber eine Rechtsunsicherheit in sich birgt, wird dieser Begriff nun umschrieben:
„Die Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von Hunden, die mindestens ein Jahr im Geesthachter Tierheim waren und in den Haushalt einer steuerpflichtigen Person aufgenommen werden, wenn mit der Anmeldung des Hundes eine Bescheinigung mit der benötigten Aufenthaltszeit des Geesthachter Tierheimes vorgelegt wird.“
„Neben den monetären Anreizen steht vor allem das Tierwohl im Vordergrund“, erläutert Björn Reuter, Ausschussvorsitzender Umwelt & Energie.
„Bei meinem diesjährigen Besuch im Geesthachter Tierheim, konnte ich mich über die hervorragende Arbeit der ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter*innen überzeugen. Tierheime sind die Basis der Tierschutzarbeit. Hier wird vielen Tieren geholfen und das Tag für Tag. Dieses verdient unser aller Anerkennung und Unterstützung. Da gilt es auch bürokratische Hürden aus dem Weg zu räumen“, ergänzte Björn Reuter weiter.
Weiterhin werden künftig Besuchshunde und Hunde, die in Einrichtungen von eingetragenen Tierschutz und ähnlichen Vereinen untergebracht sind, von der Steuer befreit.