Gemeindeordnung in Schleswig-Holstein muss angepasst werden

14.04.2020

Gremienarbeit in Zeiten von Corona 

„Wir können derzeit nicht sagen, wie lange die Zeit der Einschränkungen des öffentlichen Lebens anhalten wird. Wir müssen aber davon ausgehen, dass wir noch über viele Monate das Infektionsrisiko so gering wie möglich halten müssen“, sagt Arne Ertelt, CDU-Fraktionsvorsitzender in Geesthacht.
Dadurch seien die demokratisch gewählten Gremien der Stadt nicht arbeitsfähig, denn sie können nicht zusammenkommen. „Technisch gibt es Lösungen wie z. B. Video- und Telefonkonferenzen, auch Umlaufbeschlüsse wären ein Weg, um zur demokratischen Arbeit auch in Krisenzeiten zurückzukehren zu können. Diese sind jedoch nicht in der Gemeindeordnung vorgesehen und damit nicht rechtssicher anzuwenden.“ Hier muss ein schneller Anpassungsprozess starten. Ein Austausch findet zurzeit über den Ältestenrat statt. Der Ältestenrat definiert sich aus dem Bürgervorsteher sowie den Fraktionsvorsitzenden und wird von der Verwaltungsspitze informiert.
„Um auch in Zeiten einer solchen Pandemie demokratisch legitimierte Entscheidungen treffen zu können, brauchen wir Änderungen in der Gemeindeordnung des Landes Schleswig-Holstein“ so Ertelt abschließend und richtet damit einen Appell an das Land Schleswig-Holstein.