
Foto: privat
In der jüngsten Debatte in der Ratsversammlung um die Zukunft des Geesthachter
Krankenhauses hat die CDU-Fraktion einen Änderungsantrag eingebracht, der auf die
Sicherung der Versorgungsstruktur im Rahmen der kommenden Krankenhausreform setzt.
Die Fraktion weist zugleich politische Unterstellungen und Vorwürfe entschieden zurück.
Die große Gemeinsamkeit: Das Ziel ist unteilbar
Die CDU-Fraktion betont, dass das Kernziel aller Fraktionen in der Ratsversammlung
unbestritten ist: Der Erhalt des Krankenhausstandortes Geesthacht und die Sicherstellung
der regionalen Gesundheitsversorgung im Kreis Herzogtum Lauenburg und Umland.
„Wir alle wollen dasselbe: Wir möchten den Krankenhausstandort Geesthacht erhalten.
Hier gibt es keine Uneinigkeit.“, fasst die Fraktionsvorsitzende Christin Ischdonat zusammen.
Beharren die anderen Fraktionen auf dem Sanierungskonzept der ersten Insolvenz,
welches auf Nachfrage beim Bürgermeister die zukünftige Krankenhausreform nicht
betrachtet hat, fokussiert die CDU-Fraktion sich auf die aktuelle Krankenhausreform und
das laufende Verfahren der Leistungsgruppenanmeldung, um den Krankenhausstandort
zukunftssicher zu sehen.
Die CDU-Fraktion lehnt darüber hinaus vorschnelle finanzielle Zusagen ab. Es können
angesichts der erwarteten Defizite diesen und nächsten Jahres zum aktuellen Zeitpunkt
keine Gelder in Aussicht gestellt werden, bevor nicht haushaltsrechtliche und
landesrechtliche Klarheit besteht.
„Keiner von uns Kommunalpolitikern kennt das erste Sanierungskonzept inhaltlich schwarz
auf weiß. Fakt ist, dass die Krankenhausreform das Gesicht des Krankenhauses
verändern wird, weil es gesetzlich so vorgesehen ist. Wenn es belastbare Zahlen und
Gesprächsergebnisse gibt, müssen wir gemeinsam Entscheidungen treffen. Das war
bisher nie anders kommuniziert. Wichtig ist, dass das Konzept zukunftsorientiert aufgebaut
ist.“, so die Fraktionsvorsitzende weiter.
Der Bürgermeister ist nun beauftragt, sämtliche Möglichkeiten zum Erhalt des
Geesthachter Krankenhausstandorts zu erörtern, um das Ziel, die gesundheitliche
Versorgung sicherzustellen, zu erreichen. Diesen Prozess wird auch die CDU-Fraktion,
wie bisher, weiter mit allen Möglichkeiten begleiten.
Abschließend ist auf die rechtlichen Pflichten des derzeitigen Betreibers hinzuweisen. Das
derzeit laufende Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung verpflichtet den aktuellen
Betreiber, ein tragfähiges Sanierungskonzept zu erarbeiten und vorzulegen. Mit der
Eröffnung des Bieterverfahrens hat er nun die Pflicht, alle Möglichkeiten des
Investorenprozesses transparent und im Sinne des Standorterhalts auszuschöpfen.
☝️ Klarstellungen und Entkräftung der Vorwürfe während der Ratsversammlung:
Die CDU-Fraktion weist die in der Debatte vorgebrachten Unterstellungen in aller
Deutlichkeit zurück:
Zum Vorwurf der Rufschädigung aus der SPD-Fraktion:
Wir weisen den Vorwurf, wir würden politischen Mitbewerbern Rufschädigung unterstellen,
entschieden zurück. Die Sorge gilt der Gesamtwirkung der öffentlichen Debatte, sowohl in
der Presse als auch in den sozialen Medien und den dortigen Diskussionen um den
Krankenhausstandort. Wir alle müssen darauf achten, dass die Summe der Berichte und
Diskussionen nicht dazu führt, dass sich Patienten und Personal aktiv vom Standort
abwenden.
Zum Vorwurf der Betreiber-Parteilichkeit aus der Grünen-Fraktion:
Die Haltung der CDU-Fraktion ist pragmatisch und ergebnisorientiert.
Wir stellen uns nicht auf die Seite des Betreibers, sondern auf die Seite der
Umsetzbarkeit. Wir lehnen die Forderung nach einem neuen Betreiber, der das erste
Sanierungskonzept umsetzen soll, ausschließlich deshalb ab, weil wir die Realität der
anstehenden Krankenhausreform sehen. Der Bund hat klar gesagt: Nicht alle
Krankenhäuser können alles anbieten. Unsere Aufgabe ist es, möglichst viele Fakten auf
den Tisch zu bekommen, um das Bestmögliche für den Standort herauszuholen. Diesen
Blick nach vorn schulden wir den Bürgerinnen und Bürgern und den Beschäftigten.
Die Idee, die wir an den Betreiber adressieren, ist rein ergebnisorientiert. Wir fordern eine
Prüfung, ob die in den Augen des Betreibers erhaltenswerten Abteilungen ein Defizit in der
Geburtshilfe kompensieren können. Das ist kein Entgegenkommen an den Betreiber,
sondern eine letzte Rettungsidee für die Geburtshilfe, welches auch unser aller
Kernanliegen ist.

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