Dreimonatige Sperrung B-404: Bürgerbegehren nicht möglich

15.01.2018

Das Innenministerium Schleswig-Holstein hat am 12. Januar schriftlich per Email mitgeteilt, dass ein Bürgerbegehren zur geplanten dreimonatigen Sperrung der B-404 nicht möglich ist. Begründung: Fehlende Zuständigkeit der Stadt Geesthacht.

Mit bedauern hat die CDU das Schreiben zur Kenntnis genommen und sieht kaum noch Chancen, dass die Maßnahme in diesem Umfang gestoppt werden kann.

„Die Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Pendler müssen sich deshalb in den Sommermonaten auf massive Verkehrsprobleme einstellen“, sagt Sven Minge, CDU-Fraktionsvorsitzender.

Zuletzt hatte der Geesthachter Bauausschuss mit Stimmen von SPD, FDP und Grünen die Gesamt-Maßnahme mit der B404f den Weg gebracht. Ein Sperrvermerk wurde in der letzten Ratsversammlung mit der gleichen politischen Mehrheit aufgehoben - dieses müssten die Betroffenen ertragen.

Mit Schreiben des Innenministeriums stellt sich natürlich die Frage, warum dazu überhaupt politisch beraten wurde. Es handelt sich um eine „Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung“.

Zitat: Nach Prüfung der Angelegenheit ist jedoch festzustellen, dass weder die geplante Maßnahme noch die Beschlussfassungen eine kommunale Selbstverwaltungsangelegenheit der Stadt Geesthacht betreffen. 

Insofern war eine politische Meinungsbildung überflüssig. Eine Prüfung der Zulässigkeit der bestehenden Beschlüsse erübrigt sich, diesem will CDU-Fraktionschef Minge nicht weiter nachgehen.  „Selbst wenn SPD, FDP und Grüne zur Besinnung kommen würden, dann ließe sich die Maßnahme nicht mehr stoppen“, sagt Minge.

Das angekündigte Verkehrschaos in Geesthacht und Umland kann nur noch durch den verantwortlichen Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) verhindert werden.

„Unabhängig der geplanten Maßnahme und dem Schreiben des Innenministeriums, ist mit deutlichen Protesten und Unmut aus der Bevölkerung zu rechnen“, meint Minge abschließend.