„Inklusion bei öffentlichen Veranstaltungen"

13.04.2021

Der Hauptausschuss hat am 18.03.21 auf Antrag der CDU folgendes beschlossen:
1. Bei öffentlichen Veranstaltungen oder Informationsveranstaltungen (z.B. Einwohnerversammlung) die von der Verwaltung initiiert werden ,an denen ein erhöhtes öffentliches Interesse besteht und zu erwarten ist, wird immer ein Gebärdensprachdolmetscher beauftragt.
2. Die Räumlichkeiten sind so zu wählen, dass diese behindertengerecht sind. Dies beinhaltet Zugang, Eingang, Treppe, Fahrstuhl und Toiletten.