
Bild: CDU
FDP, Grüne und CDU streben in der nächsten Geesthachter Ratsversammlung eine rückwirkende Aufhebung der Straßenausbausatzung zum 26. Januar 2018 an. Hier werden u. a. die umstrittenen Anliegerbeiträge geregelt, die damit ebenfalls aufgeboben wären.
Der Ausschuss für Bau und Verkehr hat in den letzten Monaten mehrfach zur Straßenausbausatzung getagt. Angehört wurden zudem Experten, die unterschiedliche Regelungen dargestellt haben.
Am 8. Dezember 2017 beschloss die Ratsversammlung auf Empfehlung des Fachausschusses eine geänderte Straßenausbausatzung, die zu diesem Zeitpunkt noch gesetzeskonform war.
Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat am 14. Dezember 2017 mehrheitlich - mit Enthaltung der SPD - den Gesetzesentwurf der Landtagsfraktionen von CDU, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP „Aufhebung der Erhebungspflicht für Straßenausbaubeiträge“ beschlossen.
Das Gesetz kann erstmalig zum 26.01.2018 angewendet werden. Ab diesem Datum haben Städte und Kommunen die Freiheit entsprechende Aufhebungen der Straßenausbaubeiträge einzuleiten.
Die SPD Geesthacht strebt mit einem eigenen Antrag die Aufhebung der Anliegerbeiträge ab 2019 an, FDP, Grüne und CDU favorisieren eine rückwirkende Aufhebung ab 26. Januar 2018.
Ergänzend wollen FDP, Grüne und CDU im März eine gemeinsame Resolution einbringen, in der eine Finanzierung durch das Land gefordert wird.
Die Anträge werden in der Ratsversammlung am 23. März eingebracht und im Rahmen einer Debatte ausführlich erörtert.
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